Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WG Anlagenbau & Umwelttechnik GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der WG Anlagenbau & Umwelttechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgrundlage
Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich:
- das individuelle Angebot des Auftragnehmers
- die Auftragsbestätigung
- diese AGB
Bei Bau- und Montageleistungen kann zusätzlich die VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:
- Anlagenbau
- Metallbau / Edelstahlbau
- Rohrleitungsbau
- Umwelttechnik
- Montage- und Schweißarbeiten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist:
- sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig
- bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
6. Ausführungsfristen und Termine
Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund von:
- höherer Gewalt
- behördlichen Maßnahmen
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers
verlängern die Fristen angemessen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere:
- Zugang zu Baustellen
- notwendige Genehmigungen
- technische Unterlagen
Verzögerungen hieraus gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
8. Abnahme
Sofern eine Werkleistung vorliegt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- die Leistung fertiggestellt ist und
- keine wesentlichen Mängel vorliegen
oder der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung).
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Kontakt
WG Anlagenbau & Umwelttechnik GmbH
Neuer Weg 3
97725 Elfershausen
Tel: 09704 4110
Fax: 09704 4112
E-Mail: kontakt@wg-a-u.de
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.: 13:00 – 16:00 Uhr
Fr. – So.: geschlossen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Termine vor Ort nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind.
